E-Mail: info@mitwohnagentur-bonn.de

 

 

 

Geschaeftsbedingungen

Geschäftsbedingungen
1. Aufgrund des erteilten Auftrages ist die Mitwohnagentur Ute Westerhoff Königswinter vom Mietinteressenten als Auftraggeber mit dem Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Mietverträgen für vorübergehend oder dauerhaft anmietbaren Wohnraum beauftragt. Der Nachweis kann in jeder Form, auch telefonisch, gegenüber Mietinteressenten geführt werden. Der Mietinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass Gelegenheiten ausschließlich ihm nachgewiesen, also nicht auch anderen Mietinteressenten bekannt gegeben werden.

2. Bis zur erfolgreichen Vermittlung (Abschluss des Miet- bzw. Wohnraumüberlassungsvertrages) sind die Leistungen der Mitwohnagentur gebührenfrei.

3. Bei Erfolg der Tätigkeit der Mitwohnagentur hat der Mietinteressent eine Vermittlungsgebühr (Courtage) zu zahlen. Die Vermittlungsgebühr ist, auch wenn das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, mit Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Der Abschluss eines mündlichen Mietvertrages steht dem Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages gleich. Die Höhe der Vermittlungsgebühr errechnet sich aus Mietdauer und Mietpreis. Die voraussichtliche Mietdauer bestimmt sich nach dem vom Vermieter angegebenen, von der Mitwohnagentur weitergegebenen und vom Mietinteressenten bei Auftragserteilung gewünschten Zeitraum. Der Mietpreis ist der Betrag, den der Anbieter/Vermieter gegenüber der Mitwohnagentur als Monatsmiete angegeben hat (sei es in Form einer Kalt-, Bruttokalt-, Warm- oder Pauschalmiete). Sollte der Vermieter dem Mietinteressenten ein anderes Objekt zeigen, so gelten auch dafür diese Geschäftsbedingungen.

Die Vermittlungsgebühr staffelt sich je nach Länge der Mietdauer wie folgt:
bis 1 Monat 25% + 19% MwSt = 29,75%
bis 2 Monate 40% + 19% MwSt = 47,60%
bis 3 Monate 55% + 19% MwSt = 65,45%
bis 4 Monate 70% + 19% MwSt = 83,30%
bis 5 Monate 85% + 19% MwSt = 101,15%
bis 6 Monate 100%+ 19% MwSt = 119%
bis 7 Monate 110%+ 19% MwSt = 130,9%
bis 8 Monate 120%+ 19% MwSt = 142,80%
bis 9 Monate 130%+ 19% MwSt = 154,7%
bis 10 Monate 135%+ 19% MwSt = 160,65%
bis 12 Monate 150%+ 19% MwSt = 178,50%
bei längerer Zeitdauer 180%+ 19%MwSt = 214,20%
jeweils von einer Monatsmiete
Der Provisionssatz von 180 % ist das Maximum und gilt auch für den Abschluss von Mietverträgen auf unbestimmte Dauer.

4. Die Verlängerung der Monats-Mietdauer über die vereinbarte Zeit hinaus bedingt eine Nachberechnung der Provision bis zu einem Höchstsatz von 1 Jahr. Danach ist der Vermittlungsauftrag abgeschlossen.

5. Der Mietinteressent verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen, zu informieren, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist. Verschweigt der Mietinteressent, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, so werden Schadensersatzforderungen in Höhe der anfallenden Recherchen geltend gemacht.

6. Der Mietinteressent verpflichtet sich, die Nachweise vertraulich zu behandeln. Gibt der Mietinteressent die Nachweise an dritte Personen weiter, so haftet er für die entgangene Vermittlungsgebühr, wenn aufgrund dieser Weitergabe anderweitige Vertragsabschlüsse zustande kommen.

7. Sind dem Mietinteressenten die Adressen von angebotenen Objekten bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

8. Der Mietinteressent wird alle sich aus dem von ihm mit dem Vermieter abgeschlossenen Vertrag ergebenden Leistungen wie Miete, Mietkaution, Verpflichtung zur Endreinigung und dergl. unmittelbar an den Vermieter erbringen. Zur Entgegennahme bzw. Überwachung solcher Leistungen ist die Mitwohnagentur nur in den Fällen berechtigt, in welchen sie den Mietinteressenten eine schriftliche Vollmacht des Vermieters vorgelegt hat, aus der sich die Ermächtigung für die Entgegennahme bzw. Überwachung solcher Leistungen für den Vermieter ergibt. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem zwischen dem Mietinteressenten und dem Vermieter abgeschlossenen Vertrag haftet die Mitwohnagentur nicht.

9. Soweit möglich stellt die Mitwohnagentur Bildmaterial zu den angebotenen Objekten zur Verfügung. Etwaige Ansprüche, die sich auf falsche Zuordnung von Bildmaterial bzw. mögliche Differenzen zwischen Bild und aktuellem Zustand des angebotenen Objektes ergeben, sind ausgeschlossen. Der Kunde ist gehalten, sich unabhängig von den Darstellungen Gewissheit über den Zustand des Objektes zu verschaffen.

10. Der Vermittlungsauftrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jedoch sowohl vom Mietinteressenten als auch von der Mitwohnagentur jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Erledigt sich der Auftrag z. B. dadurch, dass der Mietinteressent auf anderem Wege ein Quartier gefunden hat oder dadurch, dass er seine Mietabsicht aufgegeben hat, so hat er die Mitwohnagentur unverzüglich zu benachrichtigen.

11. Der Gerichtsstand ist Königswinter.

Mitwohnagentur Ute Westerhoff

Tel.: Koenigswinter 

02223/911920

Tel.: Bonn 

0228/19430

Mobil: 

0171/4504856

Fax: Koenigswinter

02223/911921

http://www.mitwohnagentur-bonn.de

als PDF-Datei: Allgemeine Geschäftsbedingungen